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WACHKOMA
Wachkoma ist eine in der
Öffentlichkeit wenig bekannte
schwerste Behinderung, Folge einer
schweren Schädigung des Gehirns.
Betroffene können nur sehr
eingeschränkt ihre Umwelt
wahrnehmen und reagieren. Aber Wachkoma
ist Leben! Und wir können mit den
Betroffenen leben!
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Ein Augenblick im Leben...

Armin Nentwig
Vorsitzender |
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Es
kann jeden in jedem Moment treffen:
durch Unfall mit schwerer Verletzung
des Kopfes (Verkehr, Freizeit,
Arbeit), durch Wiederbelebung nach
Herzinfarkt - alltägliche
Risiken des Lebens eben.
Mit unserer Arbeit möchten wir
beitragen, dass von Wachkoma
Betroffene, ihre Angehörigen,
Lebenspartner und Freunde sich
über ihre Erfahrungen
austauschen und wechselseitig
stärken und unterstützen.
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Akutfall - was tun?
Angehörige eines Patienten
mit einer schweren
Schädel-Hirnverletzung
oder einer anderen schweren
Schädigung des Gehirns
geraten in eine völlig neue
Lebenssituation und es sind
innerhalb kürzester Zeit
völlig neue Aufgaben zu
bewältigen. Es sind
weitreichende
Entscheidungen über
Dinge zu treffen, die bis zu
diesem Zeitpunkt unbekannt
waren. Die folgenden
Informationen geben
einen ersten Überblick
über die wichtigsten Themen.
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Das Faltblatt beantwortet die
dringensten Fragen für
Angehörige. (PDF-Datei)
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Patienten mit einer
schweren Schädel-Hirnverletzung
oder -schädigung werden nach
dem Eintritt des Ereignisses und
nach der Erstversorgung (OP oder
Wiederbelebung) zumeist auf einer
Intensivstation versorgt. Auf
Angehörige oder Menschen, die
sich um den Patienten kümmern,
kommen noch in dieser Zeit im
Prinzip folgende Aufgaben zu:
- Sie müssen die Verletzung
und deren Folgen verstehen, um
für die anstehenden
Entscheidungen gerüstet zu
sein.
- Sie sind die wichtigste
Bezugsperson für den
Verletzten, ihre
persönliche Zuwendung wird
den Verlauf wesentlich
beeinflussen.
- Sie müssen
frühzeitig Weichen für
die anschließende
Versorgung stellen, obwohl der
Ausgang der Erkrankung noch
nicht absehbar ist.
Viele Angehörige werden immer
wieder davon überrascht, wie
schnell sich die Dinge entwickeln
können. Auch wenn am Anfang die
Zeit stehen zu bleiben scheint,
sobald erste Besserungen eintreten
und der Patient sich stabilisiert,
sind innerhalb kürzester Zeit
jede Menge Entscheidungen zu
treffen.
Sie sollten in
jedem Fall frühzeitig die
persönliche
Unterstützung durch Fachleute
und Selbsthilfegruppen suchen!
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Das Phasenmodell
Rehabilitationsphasen für
Schwerst-Schädel-Hirnverletzte und
Patienten im Wachkoma
Der typische Verlauf der
Behandlung für
Schwerst-Schädel-Hirnverletzte wird in
einem Phasenmodell beschrieben. Dabei
müssen nicht notwendigerweise alle
Phasen nacheinander durchlaufen werden.
Vielmehr richtet es sich nach dem
Genesungszustand und den wiedererlangten
Fähigkeiten des Betroffenen, welche
Phase angesteuert und welche
übersprungen wird.
Eine grundsätzliche Regel ist
allerdings, dass nach der Akutphase auf
jeden Fall ein Aufenthalt in der
Frührehabilitation folgt. Leider
versuchen manchmal Ärzte der
Intensivstation oder Kostenträger
davon abzuweichen und Betroffene gleich in
eine Pflegeeinrichtung zu verlegen. Nehmen
Sie in einem solchen Fall bitte mit uns
Kontakt auf!
- Phase A: Akutbehandlung
- Neurologische neurochirurgische,
internistische Klinik (Intensivstation)
- Phase B: Frührehabilitation
- Frührehabilitation mit noch meist
schweren
Bewußtseinsstörungen. Der
Patient ist inkontinent, künstlich
ernährt, intensivmedizinische
Behandlungsmöglichkeiten sollten
noch vorgehalten werden. Durch
umfangreiche rehabilitative
Maßnahmen (Behandlungspflege,
Therapien) soll eine Besserung des
Bewußtseinszustandes und die
Herstellung der Mitarbeit des
Komapatienten an den Therapien erreicht
werden. Aufnahmekriterien: Nicht mehr
dauerbeatmungspflichtig,
kreislaufstabil, Verletzungen versorgt,
Knochenbrüche übungsstabil.
Kein Hirndruck.
- Phase C: Weiterführende
Rehabilitaion
- Weiterführende Rehabilitation.
Der Patient kann in der Therapie bereits
mitarbeiten muß aber noch mit
hohem pflegerischen Aufwand betreut
werden. Durch umfangreiche
Rehamaßnahmen soll die
Teilmobilisierung erreicht werden.
Phase C ist leistungsrechtlich in §
40 Abs. 2 SGB V,§ 15 SGB VI bzw.
§ 559 RVO einzuordnen.
- Phase D: Medizinische Rehabilitation
- Tritt nach Abschluß der
Frühmobilisierung ein und stellt
die medizinische Rehabilitation im
bisherigen Sinne dar. Hier ist die
Rentenversicherung der zuständige
Leistungsträger, bzw. die Unfall-
oder Krankenversicherung (bei besonderen
versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen).
- Phase E: Nachgehende Rehabilitation
- Nachgehende Reha und berufliche Reha.
Hier geht es insbesondere bei den
Behandlungszielen um die Sicherung des
medizinischen Behandlungserfolges, bzw.
um Vorbeugung oder Besserung einer
Behinderung (bzw. Verhütung), von
deren Verschlimmerung sowie Vermeidung
oder Minderung von
Pflegebedürftigkeit und um die
berufliche Wiedereingliederung (1. oder
2. Arbeitsmarkt) sowie die soziale und
häusliche Wiedereingliederung.
- Phase F: Aktivierende Rehabilitation
- Trotz aller medizinischen und
rehabilitativen Bemühungen in der
Akutbehandlung und in den nachfolgenden
Behandlungsphasen (meist schon nach
Phase B) bleiben bei einer Reihe von
neurologischen Patienten schwerste
Schädigungen bestehen. Sie gehen
vom Apallischen Syndrom bis zu
verschiedenen Graden von
Fähigkeitsstörungen (oft auch
mit Mehrfachbehinderungen). Diese
Rehaphase ist auf Langzeit angelegt.
Leider fühlt sich fast nur noch die
Pflegekasse (leider Teilkasko!)
zuständig. Ein Patient im Wachkoma
muss in Stufe 3+ (Härtefall)
eingestuft sein. Wenn nicht diese
Patienten, welche dann? Haben Sie schon
das Blindengeld beantragt? Eigentlich
müßte durch das
Langzeit-Krankheitsbild "Apallisches
Syndrom" ausgelöst, die
Krankenkasse mindestens 50 % der Kosten
für "Aktivierende
Behandlungspflege" in Phase F für
Patienten im Wachkoma übernehmen.
Die Phase F wird geleistet zu Hause
(70%!), in Fachpflege Einrichtungen und
auch in Seniorenheimen.
- Phase G: Betreutes und begleitendes
Wohnen
- Durch ein Therapie-, Beratungs-,
Betreuungs- und Pflegeangebot soll den
Schädel-Hirnverletzten nach
erfolgter
Rehabilitation/Teilrehabilitation unter
dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe"
geholfen werden, zu selbstbestimmtem
Leben zurückzufinden.
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Aktuelle Veranstaltungen unseres
Bundesverbandes
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Donnerstag,
1. März 2012, 12:30 - 16:15 Uhr
im Alloheim
Senioren-Residenz Haus Anna Margareta
Gemeinsame
Informationsveranstaltung mit
Angehörigentreff
Weberstr. 6, 56470 Bad Marienberg, Tel. 0 26
61-95 79-0
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