Änderungen der Pflegesätze Ab dem 01.01.2010 haben sich die Leistungsansprüche der Pflegeversicherung geändert.
Aktionsbündnis >>meine Wahl<< Die neue Ausschreibungs- und Vertragspraxis verschlechtert die Versorgung kranker und behinderter Menschen mit medizinischen Hilfsmitteln. Die Betroffenen wollen selbst entscheiden, zu wem sie mit ihrem Rezept gehen.
Mehr dazu lesen Sie auch in der im September erscheinenden Ausgabe 3-08 der "Wachkoma und danach".
"Alexanders Abschied" Im Spiegel Nr. 46/2006 vom 13. November 2006 wird auf Seite 170 vom Wachkoma Patient Alexander berichtet, den seine Mutter nach gewiß reiflicher Abwägung mit ärztlicher Unterstützung
durch Nahrungsentzug sterben läßt. War das wirklich eine gute Entscheidung, wie uns der Spiegel suggerieren will? Unser Vorstandsmitglied Walter Ullmer hat dazu einen Leserbrief geschrieben.
Anerkennung von Praxisbesonderheiten bei Heilmitteln für Menschen im Wachkoma in NRW Arztpraxen, die Menschen im Wachkoma betreuen, stoßen schnell an die geltenden Obergrenzen ihres Budget für die notwendigen Verordnungen. In Nordrhein-Westfalen hat die Kassenärztliche Vereinigung
Nordrhein jetzt eine Vereinbarung über die Anerkennung von Praxisbesonderheiten für Heilmittel mit den Krankenkassen getroffen.
Aus reinem Pflichtgefühl keine Pflege übernehmen Mit der Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wächst leider auch die Gefahr von Gewaltdelikten gegen Ältere im Zusammenhang mit Pflegesituationen.
Ausschreibungsverfahren für Hilfsmittel Bereits im letzten Jahr haben gesetzlich krankenversicherte Hilfsmittelnutzer durch Ausschreibungen ihrer Hilfsmittel Qualitätsverluste hinnehmen müssen. Für das Recht auf
freie Hilfmittelwahl setzt sich seit Mitte 2008 das Aktionsbündnis "meine Wahl" mit Unterstützung vieler Organisationen, Versorgungspartner, Hersteller und Menschen mit Behinderung ein.