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Diese Klarstellung ist wegweisend für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Sie verdeutlicht auch,
dass im Rahmen des Persönlichen Budgets Leistungen dem Menschen folgen und nicht umgekehrt", verweist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen, Hubert Hüppe, auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom heutigen Tage. In dem zu entscheidenden Fall ging es um einen behinderten Menschen, der
im Rahmen eines Persönlichen Budgets Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen erhalten wollte. Das Bundessozialgericht
stellte klar, dass Werkstattleistungen nicht deshalb verweigert werden dürften, weil ein behinderter Mensch eine Einrichtung wählt, die keine anerkannte Werkstatt ist.
Es betonte hierbei den Zweck des Persönlichen Budgets, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. "Die Kostenträger sind jetzt aufgerufen, der
Klarstellung des Bundessozialgerichts zu folgen und Werkstattleistungen auch ohne Anbindung an Werkstätten für behinderte Menschen zu gewähren", so der Beauftragte.
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