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Rechtliches

Die Lebenssituation von Wachkoma Betroffenen ist durch eine Vielzahl von Besonderheiten gekennzeichnet, die nicht nur das praktische, alltägliche Leben ganz einschneidend verändern, sondern auch mit eine Reihe besonderer juristischer Regelungen und Problemen verbunden sind.

 
 

Glücklicherweise kommt Wachkoma weitaus seltener vor als beispielsweise ein Beinbruch oder ein Magengeschwür. Die andere Seite der Medaille ist, das bei Behörden, Gerichten, Anwälten und anderen Institutionen, vor allem auch Versicherungen, wenig über die Besonderheiten bekannt ist und es daher immer wieder Probleme gibt, die spezifische Situation juristisch angemessen zu berücksichtigen.

Besonderheiten beziehen sich zum einen auf die Lebenslage und die juristische Regelung von Lebensverhältnissen. Dazu zählt zum Beispiel die meist vollkommene Hilflosigkeit der Betroffenen. Sie sind im juristischen Sinne nicht mehr in der Lage, sich selbst in praktischen allen Belangen des täglichen Lebens zu vertreten. Stattdessen muß jemand diese Aufgabe an ihrer statt übernehmen. Die Details dazu sind juristisch im wesentlichen im Betreuungsrecht geregelt. Dazu zählen auch die angemessene Anwendung etwa von Versorgungsregelungen des Sozialgesetzbuches auf diese Besonderheiten.

Eine andere Besonderheit bezieht sich auf Konfliktlagen und den Verlauf von Konflikten. Der oder die Betroffene kann sich selbst nicht mehr eindeutig, für Dritte unmittelbar nachvollziehbar, zu Wünschen und Wohlbefinden äußern. Damit tritt ein Interpretationsspielraum auf und die Frage, wer im Zweifelsfall seine Interpretation durchsetzen kann (Angehörige oder Fachpersonal von Einrichtungen). Angehörigen wird dabei gerne der Status eines "Laien" zugewiesen, der nicht "fachkundig" und "sachkompetent" über strittige Fragen reden oder gar entscheiden kann. Beispiele für solche Konflikte sind unterschiedliche Ansichten über die richtige oder angemessene Behandlung oder über Behandlungs- und Pflegefehler, bzw. -mängel. Solche Konfliktlagen können juristisch in gar nicht mal so seltenen Fällen bis zu Besuchsbeschränkungen oder Hausverboten für engagierte Angehörige eskalieren, oder in Bestrebungen, ihnen die rechtliche Betreuung zu entziehen.

Die Bereiche, in denen rechtliches zu klären ist, umfassen

  • Betreuungsrecht - Wachkoma Betroffene sind hilflos und müssen in allen Fragen von Dritten vertreten werden, die ihre Interessen wahren
     
  • Finanzierung der Versorgung - Hier sind vor allem Regelung des Sozialrechts relevant und die Anwendung der spezifischen Umstände von Wachkoma Betroffenen auf die dort festgelegten allgemeinen Grundsätze
     
  • Schadenersatz und Schmerzensgeld - Wenn Dritte an dem Akutereignis beteiligt sind (insbesond. Unfall mit Fremdverschulden oder Mitverschulden), das zu Wachkoma geführt hat, sind Fragen des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes zu klären.

Wir möchten hier Informationen und - soweit möglich - Ratschläge zur Verfügung stellen, um Angehörigen und rechtlichen Betreuern zu ermöglichen, unter den gegebenen Umständen eine optimale Lebenssituation für die Betroffenen zu erreichen und im Falle von Konflikten die eigene Position wirksam und effektiv zu vertreten. Diese Informationen können sicherlich die Möglichkeiten nur skizzieren und einen Eindruck von den Möglichkeiten, aber auch Problemen vermitteln. Im Zweifelsfall ist auf jeden Fall und vor allem rechtzeitig juristischer Beistand unbedingt erforderlich. Auch dabei kann der Verband behilflich sein. Zögern sie nicht, die vorhandenen Ressourcen zu nutzen!

 

 
 

Im Detail

 
  Nachteilsausgleich und Teilhabe - Ansprüche durch den Schwerbehindertenausweis
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Begleitung zum Arzt ist Regelleistung stationärer Einrichtungen
Ist für einen Heimbewohner ein Arztbesuch zwingend außerhalb der stationären Einrichtung notwendig und kann eine Begleitung durch Dritte, z.B. Angehörige, nicht möglich gemacht werden, hat der Heimbetreiber die Begleitung für den Bewohner zu sichern. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 13.01.2011 (AZ 4 K 3702/10) entschieden.

Holen Sie sich Ihr Recht – Rechtsbratung für unsere Mitglieder
Seit September 2010 können wir Ihnen qualifizierte, praxisnahe anwaltliche Erstberatung anbieten.

Stärkung des Rechts auf anwaltliche Beratung
Kein Bürger soll aus wirtschaft­lichen Gründen daran gehin­dert wer­den, sich bei Auseinander­setzun­gen auf dem Rechts­weg zu wehren. Daher wurden für solche Fälle schon vor Jahren staat­lich finanzierte Hilfen einge­führt, etwa für unab­hängige anwaltliche Be­ratung. Das Bundesver­fassungs­gericht hatte sich kürzlich erneut mit der Praxis der Gewäh­rung dieser Hilfen zu befassen.
 
 
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