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Glücklicherweise kommt Wachkoma weitaus seltener vor als beispielsweise ein
Beinbruch oder ein Magengeschwür. Die andere Seite der Medaille ist, das bei
Behörden, Gerichten, Anwälten und anderen Institutionen, vor allem auch
Versicherungen, wenig über die Besonderheiten bekannt ist und es daher immer
wieder Probleme gibt, die spezifische Situation juristisch angemessen zu
berücksichtigen.
Besonderheiten beziehen sich zum einen auf die Lebenslage und
die juristische Regelung von Lebensverhältnissen. Dazu zählt zum Beispiel
die meist vollkommene Hilflosigkeit der Betroffenen. Sie sind im juristischen
Sinne nicht mehr in der Lage, sich selbst in praktischen allen Belangen des
täglichen Lebens zu vertreten. Stattdessen muß jemand diese Aufgabe an ihrer
statt übernehmen. Die Details dazu sind juristisch im wesentlichen im
Betreuungsrecht geregelt. Dazu zählen auch die angemessene Anwendung etwa
von Versorgungsregelungen des Sozialgesetzbuches auf diese Besonderheiten.
Eine andere Besonderheit bezieht sich auf Konfliktlagen und den
Verlauf von Konflikten. Der oder die Betroffene kann sich selbst nicht mehr
eindeutig, für Dritte unmittelbar nachvollziehbar, zu Wünschen und Wohlbefinden
äußern. Damit tritt ein Interpretationsspielraum auf und die Frage, wer
im Zweifelsfall seine Interpretation durchsetzen kann (Angehörige oder
Fachpersonal von Einrichtungen). Angehörigen wird dabei gerne der Status eines
"Laien" zugewiesen, der nicht "fachkundig" und "sachkompetent" über
strittige Fragen reden oder gar entscheiden kann. Beispiele für solche Konflikte
sind unterschiedliche Ansichten über die richtige oder angemessene Behandlung
oder über Behandlungs- und Pflegefehler, bzw. -mängel. Solche Konfliktlagen
können juristisch in gar nicht mal so seltenen Fällen bis zu
Besuchsbeschränkungen oder Hausverboten für engagierte Angehörige eskalieren,
oder in Bestrebungen, ihnen die rechtliche Betreuung zu entziehen.
Die Bereiche, in denen rechtliches zu klären ist, umfassen
- Betreuungsrecht - Wachkoma Betroffene sind hilflos und müssen in
allen Fragen von Dritten vertreten werden, die ihre Interessen
wahren
- Finanzierung der Versorgung - Hier sind vor allem Regelung des
Sozialrechts relevant und die Anwendung der spezifischen Umstände von
Wachkoma Betroffenen auf die dort festgelegten allgemeinen Grundsätze
- Schadenersatz und Schmerzensgeld - Wenn Dritte an dem
Akutereignis beteiligt sind (insbesond. Unfall mit Fremdverschulden oder
Mitverschulden), das zu Wachkoma geführt hat, sind Fragen des Schadensersatzes
und des Schmerzensgeldes zu klären.
Wir möchten hier Informationen und - soweit möglich - Ratschläge zur
Verfügung stellen, um Angehörigen und rechtlichen Betreuern zu ermöglichen,
unter den gegebenen Umständen eine optimale Lebenssituation für die Betroffenen
zu erreichen und im Falle von Konflikten die eigene Position wirksam und
effektiv zu vertreten. Diese Informationen können sicherlich die Möglichkeiten
nur skizzieren und einen Eindruck von den Möglichkeiten, aber auch Problemen
vermitteln. Im Zweifelsfall ist auf jeden Fall und vor allem rechtzeitig
juristischer Beistand unbedingt erforderlich. Auch dabei kann der Verband
behilflich sein. Zögern sie nicht, die vorhandenen Ressourcen zu
nutzen!
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