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Akutereignis - Ein Leitfaden für Angehörige

Der Leitfaden informiert Angehörige, wie sich die Dinge typi­scher­weise weiter entwickeln, was auf sie zukommt, worauf sie achten sollten und was sie selbst zu einem positiven Verlauf bei­tragen können. Wir haben Punkte zusammengestellt, die typisch für viele Fälle sind.

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Inhaltverzeichnis
Überblick | Die Rolle der Angehörigen | Erster Schritt: Intensivstation | Zweiter Schritt: Frührehabilitation | Dritter Schritt: Weiterführende Rehabilitation | Vierter Schritt: Langfristige Versorgung | Finanzielle Grundlagen
 
 
 

Überblick

 
  Im Folgenden werden die Worte „Patient“ für den Schädel-Hirnverletzten und „Angehörige“ für die Familie bzw. Menschen, die sich um den Patienten kümmern, verwendet.

Der Patient ist zuerst im Koma mit tiefer Bewusstlosigkeit. Nach Tagen oder Wochen wird der Patient entweder „Aufwachen“ und ansprechbar sein oder in das sogenannte „Wachkoma“ oder „apallische Syndrom“ wechseln. Damit ist kein fixer Status bezeichnet, sondern die Begriffe dienen als unscharfer Sammelbegriff für verschiedene Stadien mit unterschiedlichen Graden an Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit. Vor allem handelt es sich dabei um ein dynamisches Erkrankungsbild, bei dem über die Zeit starke Änderungen eintreten können, aber leider nicht immer eintreten. Um die Dynamik deutlich zu machen, spricht man auch vom „apallischen Durchgangssyndrom“.

Damit sich eine Dynamik entwickeln kann, wurde ein System von aufeinander aufbauenden Behandlungsschritten entwickelt, das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation. Dieses Modell wird den Alltag des Patienten und der Angehörigen die nächste Zeit bestimmen.

Die folgenden Informationen beziehen sich vorwiegend auf Patienten mit schweren Schädel-Hirnverletzungen, die mindestens mehrere Tage oder Wochen bewusstlos sind und deren Krankheitsverlauf mehrere Monate oder Jahre dauernd wird.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wichtigsten Themen.

Behandlung / Rehabilitation

Kostenträger

Betreuung

Intensivstation (Phase A)
Ziel: Verlegung in die
Frührehabilitation

erste Prognose über weitere Entwicklung

Krankenkasse

Antrag durch Angehö­rige beim Vormund­schafts­gericht, wenn kei­ne Betreuungs­verfü­gung oder andere Voll­mach­ten vor­liegen - an­sonsten wird Betreu­ung von Amts wegen einge­lei­tet, z.B. durch die Klinik

Frührehabilitation
(Phase B)

Krankenkasse

Betreuer muss der Ver­le­gung in jedem der fol­gen­den Schritte zustim­men

Weiterführende Rehabilitation
(Phase C, D E)
  • Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • Wiedereingliederungshilfe


Langzeitversorgung in Pflegeeinrichtung
(Phase F) oder zu Hause
  • Pflegeversicherung
  • eigene Mittel (z.B. Rente) und/oder So­zial­hilfe
  • Krankenversiche­rung nur für medi­zinische Behand­lung, bei häuslicher Pflege: Kran­kenkas­se übernimmt Be­hand­lungspflege
Einstufung der Pflege­stufe durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen):
regelmäßig Stufe III

 
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Siehe auch

  
  Akutereignis - Ein Leitfaden für Angehörige
Der Leitfaden informiert Angehörige, wie sich die Dinge typischerweise weiter entwickeln, was auf sie zukommt, worauf sie achten sollten und was sie selbst zu einem positiven Verlauf beitragen können. Wir haben Punkte zusammengestellt, die typisch für viele Fälle sind. (Pdf-Version zum vereinfachten Ausdrucken)
 
  
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