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Akutereignis - Ein Leitfaden für Angehörige
Der Leitfaden informiert Angehörige, wie sich die Dinge typischerweise weiter entwickeln, was auf sie zukommt, worauf sie achten sollten und was sie selbst zu einem positiven Verlauf beitragen können.
Wir haben Punkte zusammengestellt, die typisch für viele Fälle sind.
Vollständiger Leitfaden als PDF-Datei zum vereinfachten Ausdrucken | |
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Inhaltverzeichnis
Überblick | Die Rolle der Angehörigen | Erster Schritt: Intensivstation | Zweiter Schritt: Frührehabilitation | Dritter Schritt: Weiterführende Rehabilitation | Vierter Schritt: Langfristige Versorgung | Finanzielle Grundlagen
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Überblick | |
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Im Folgenden werden die Worte „Patient“ für den Schädel-Hirnverletzten und „Angehörige“ für die Familie bzw. Menschen, die sich um den Patienten kümmern,
verwendet.
Der Patient ist zuerst im Koma mit tiefer Bewusstlosigkeit. Nach Tagen oder Wochen wird der Patient entweder „Aufwachen“ und ansprechbar sein oder in das sogenannte „Wachkoma“ oder
„apallische Syndrom“ wechseln. Damit ist kein fixer Status bezeichnet, sondern die Begriffe dienen als unscharfer Sammelbegriff für verschiedene Stadien mit
unterschiedlichen Graden an Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit. Vor allem handelt es sich dabei um ein dynamisches Erkrankungsbild, bei dem über die Zeit starke
Änderungen eintreten können, aber leider nicht immer eintreten. Um die Dynamik deutlich zu machen, spricht man auch vom „apallischen Durchgangssyndrom“.
Damit sich eine Dynamik entwickeln kann, wurde ein System von aufeinander aufbauenden Behandlungsschritten entwickelt, das
Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation. Dieses Modell wird den Alltag des Patienten und der Angehörigen die nächste Zeit bestimmen.
Die folgenden Informationen beziehen sich vorwiegend auf Patienten mit schweren Schädel-Hirnverletzungen, die mindestens mehrere Tage oder Wochen bewusstlos sind und deren Krankheitsverlauf
mehrere Monate oder Jahre dauernd wird.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wichtigsten Themen.
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Behandlung / Rehabilitation |
Kostenträger |
Betreuung |
- Intensivstation (Phase A)
-
Ziel: Verlegung in die
-
Frührehabilitation
-
- erste Prognose über weitere Entwicklung
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Krankenkasse |
Antrag durch Angehörige beim
Vormundschaftsgericht, wenn keine
Betreuungsverfügung oder andere Vollmachten
vorliegen - ansonsten wird Betreuung von Amts
wegen eingeleitet, z.B. durch die Klinik
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- Frührehabilitation
-
(Phase B)
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Krankenkasse |
Betreuer muss der Verlegung in jedem der
folgenden Schritte zustimmen |
- Weiterführende Rehabilitation
-
(Phase C, D E)
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- Rentenversicherung
-
Berufsgenossenschaft
-
Wiedereingliederungshilfe
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- Langzeitversorgung
in Pflegeeinrichtung
(Phase F)
oder zu Hause
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- Pflegeversicherung
-
eigene Mittel (z.B. Rente) und/oder Sozialhilfe
-
Krankenversicherung nur für medizinische
Behandlung, bei häuslicher Pflege: Krankenkasse
übernimmt Behandlungspflege
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- Einstufung der Pflegestufe durch den MDK
(Medizinischer Dienst der Krankenkassen):
-
regelmäßig Stufe III
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| | Siehe auch
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| | Akutereignis - Ein Leitfaden für Angehörige
Der Leitfaden informiert Angehörige, wie sich die Dinge typischerweise weiter entwickeln, was auf sie zukommt, worauf sie achten sollten und was sie selbst zu einem positiven Verlauf beitragen
können. Wir haben Punkte zusammengestellt, die typisch für viele Fälle sind. (Pdf-Version zum vereinfachten Ausdrucken)
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