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Angehörige als Betroffene wahrnehmen

Werden Wachkoma-Patienten in einer Facheinrichtung der Phase F versorgt, kommt es zwischen den Angehörigen und Pflegenden nicht selten zu Missverständnissen und Konflikten. Warum dies so ist und wie professionelle Helfer die Angehörigen in dieser Situation unterstützen können, beschreibt der folgende Beitrag.

 
 

Forschungsvorgehen
In Deutschland werden etwa zwei Drittel der Menschen im Wachkoma zu Hause von ihren Angehörigen betreut, und ein Drittel lebt in stationären Einrichtungen. Für die Familienangehörigen ist die Situation „Wachkoma“ mit vielfältigen Belastungen verbunden. Vor diesem Hintergrund wurde eine pflegewissenschaftliche Untersuchung, der das Verfahren der Grounded Theory (Glaser & Strauss 1998) zugrunde gelegt wurde, durchgeführt. Angehörige von Menschen im Wachkoma wurden in qualitativen Interviews nach ihren Erfahrungen befragt. Insgesamt wurden 50 Interviews mit 46 Personen aus 37 Familien in unterschiedlichen Settings geführt. Der folgende Beitrag greift Teilergebnisse dieser Untersuchung auf.

   

Menschen im Zustand Wachkoma sind auf unbestimmte Dauer von verschiedenen Hilfen und Unterstützungsangeboten abhängig. Sie befinden sich in einem Zustand von Hilflosigkeit und damit hoher Verletzlichkeit (Vulnerabilität). Ihre Versorgung erfordert nicht selten einen hohen technischen Aufwand, zum Beispiel Heimbeatmung, und in den meisten Fällen eine „24-Stunden“-Pflege. In Deutschland leben schätzungsweise etwa 8.000 Menschen dauerhaft im Zustand Wachkoma. Jährlich kommen ungefähr 1.000 hinzu, die Monate und Jahre in diesem Zustand verweilen (Nentwig 1996). Sie befinden sich in der sogenannten Rehabilitationsphase F (Abb. 1).

Recht auf eine aktivierende Betreuung

Auch in dieser Phase werden den Betroffenen Rehabilitationspotenziale zugeschrieben, sodass sie das Recht auf eine Betreuung haben, die nicht ausschließlich Zustand erhaltend, sondern auch aktivierend durchgeführt wird (BAR 2003, Schädel-Hirnpatienten in Not 2007). Die Versorgung in der Phase F ist auf Jahre angelegt und erfolgt entweder in Facheinrichtungen, in Einrichtungen mit Spezialplätzen, in Alten- oder Pflegeheimen oder zu Hause.
Unabhängig vom Ort der Versorgung wird die Betreuung durch interdisziplinäre Teams aus Pflegefachkräften, Therapeuten und Ärzten empfohlen, um den Betroffenen eine systematische und erfolgreiche Förderung zu ermöglichen. In einigen Bundesländern können Einrichtungen besondere Versorgungsverträge mit den Kostenträgern abschließen, sodass die aufwendige und konstenintensive Versorgung (im Durchschnitt 5.000 Euro/Monat) auch finanzierbar wird. Dennoch müssen Familienangehörige einen beträchtlichen Anteil an Eigenfinanzierung übernehmen (Schädel-Hirnpatienten in Not 2007).

Die Langfristigkeit der Versorgung wirkt sich auf alle Beteiligten aus. Professionelle Helfer können zu Bezugspersonen des Betroffenen und der Familienangehörigen werden (Thiel 2005).
Familienangehörige wiederum werden zu pflegenden Angehörigen, die die Versorgung entweder vollständig übernehmen oder teilweise in diese einbezogen werden (Horn 2008). Und die Betroffenen erhalten ihrerseits die Chance auf eine Verbesserung des Zustandes (BAR 2003), wenngleich die lange Versorgungszeit auch zur Stagnation und Resignation führen kann (Bienstein & Hannich 2001). Mit der unbefristeten Dauer dieser Versorgungsform ist zugleich die immerwährende Hoffnung auf Erfolge verbunden (Horn 2008).

Die Versorgung verläuft auf einem Zeitstrahl, der mit dem Ereignis beginnt, welches später zum Zustand Wachkoma führt und auf einer schwersten Schädel-Hirnverletzung beruht (Abb. 2). Er wird mit der Behandlung in der Akutklinik (Phase A) und im Anschluss zumeist in einer neurologischen Rehabilitationsklinik (Phase B und C) fortgesetzt. Wenn der Patient als „austherapiert“ gilt, das heißt seine Chancen, wieder zu gesunden, als zu gering eingeschätzt werden und er nicht die Phasen D und E durchlaufen kann, wird die Behandlung in der Rehabilitationsklinik beendet. Dann befindet er sich in der Phase F, und es steht eine Entlassung nach Hause oder ins Pflegeheim oder in eine Facheinrichtung der Phase F an (BAR 2003).

Die schwere Entscheidung für eine stationäre Versorgung

Die Entscheidung für eine stationäre Versorgung und gegen die Betreuung in der Häuslichkeit treffen Angehörige, wenn sie das Gefühl haben, dass der Betroffene in einer stationären Einrichtung mit dem entsprechend ausgebildeten Personal besser aufgehoben und versorgt ist. Gerade, wenn der körperliche Zustand des Betroffenen als potenziell lebensbedrohend bewertet wird, ist dies häufig ein Grund zur Entscheidung für eine stationäre Versorgung. Zudem können Angehörige gut einschätzen, ob ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten ausreichen, den Betroffenen zu Hause zu versorgen und sie den damit verbundenen Belastungen gewachsen sind.
Diese Entscheidungssituation ist für die meisten Familienangehörigen eine sensible Angelegenheit. Sie müssen Klarheit über ihre eigenen Motive zur Entscheidung für eine stationäre Versorgung des Betroffenen erlangen, denn ansonsten beginnen sie zu zweifeln und bekommen Schuldgefühle, die eine Bewältigung der Situation erschweren.

Außerdem beeinflussen soziale Erwartungen ihre Situation. Sie können das Gefühl entwickeln, sich ihrem Umfeld gegenüber für ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen, indem sie immer wieder darauf hinweisen, dass der Betroffene nicht abgeschoben wurde. Denn für viele Familienangehörige bedeutet diese Entscheidung nicht zwingend, dass sie sich der Verantwortung für den wachkomatösen Menschen entziehen wollen. Vielmehr bemühen sie sich darum, dass der Betroffene gut versorgt wird. Sie haben die Hoffnung, dass er aufgrund der fachkundigen Versorgung eines Tages vielleicht doch wieder gesund wird oder sich sein Zustand so verbessert, dass eine Rückkehr nach Hause möglich wird.

Viele Angehörige glauben, dass der Betroffene sie braucht, gleichzeitig brauchen sie ihn. Daher passen sie ihren Alltag seinen Bedürfnissen an, und Gewissensbisse befallen sie, wenn sie doch einmal ihren eigenen Interessen nachgehen. Die Hoffnung, dass der Betroffene eines Tages die Augen öffnet und wieder gesund wird, ist neben ihren moralischen Bedenken Antrieb genug, um immer wieder zu ihm zu gehen, bei ihm zu bleiben und eigene Bedürfnisse hintenanzustellen. (Horn 2008).

Nicht selten kommt es zu Konflikten

Aus Sicht der Pflegefachkräfte ist der Umgang mit Menschen im Wachkoma eine herausfordernde Arbeit. Sie müssen den Betroffenen häufig über einen langen Zeitraum versorgen, und dies versetzt sie in die Lage, sein Verhalten und seine Entwicklung zu beobachten, Veränderungen wahrzunehmen und da - rauf durch entsprechende pflegerische und therapeutische Angebote an den Betroffenen zu reagieren. Sie werden somit zu Pflegeexperten (Benner 2000; Olbrich 1999), deren Wissen auf langjähriger Erfahrung und Intuition beruht (Tolle 2005).
Gleichzeitig berichten Pflegefachkräfte aber auch über Belastungen, die sich vor allem auf den Umgang mit den Familienangehörigen der Betroffenen zurückführen lassen. Dieser gestaltet sich oftmals schwierig, und sie müssen sich häufig genauso intensiv um die Angehörigen kümmern wie um den Bewohner. Nicht selten kommt es im Versorgungsprozess zu Missverständnissen und Konfrontationen bis hin zu irreparablen Konflikten, die die Pflegesituation auf Dauer beeinflussen. Die Konflikte entstehen vor allem mit Angehörigen, die sich für den Menschen im Wachkoma verantwortlich fühlen und sich ihm gegenüber trotz seiner Persönlichkeitsveränderungen als „angehörig“ wahrnehmen (Mitzkat 2007; Horn 2008).

Angehörige sehen sich in der Beschützerrolle

Konflikte zwischen Angehörigen und professionellen Helfern treten auf, wenn Familienangehörige erleben, dass der Betroffene gar keine oder zu geringe Fortschritte zeigt und somit ihre Erwartungen an die Versorgung nicht erfüllt werden.
Häufiger Personalwechsel, keine fest angestellten Therapeuten, ungenügende Erreichbarkeit von behandelnden Ärzten, unbefriedigende Informationen und der Eindruck, dass die Versorgung dem Betroffenen nicht guttut, sorgen dafür, dass Angehörige sich in der Verantwortung sehen, den Betroffenen zu beschützen und für bessere Versorgungs- und Behandlungsbedingungen einzutreten und zu kämpfen. Ihr Vertrauen in die pflegerische und therapeutische Versorgung des Betroffenen nimmt ab.
Gleichzeitig bewirken diese Erfahrungen, dass sich Angehörige darin bestätigt sehen, den Betroffenen nicht sich selbst zu überlassen. Sie versuchen, noch öfter bei ihm zu sein und beginnen, die Versorgung zu kontrollieren. Die Ursachen für dieses Verhalten sind vielfältig. Zunächst sind da die großen Hoffnungen der Angehörigen, dass der Mensch im Wachkoma wieder gesund wird oder sich sein Zustand zumindest verbessert. Diese Hoffnungen bestehen bereits seit dem Ereignis, und positive Erlebnisse im Genesungsprozess bestätigen die Hoffnungen. Zugleich sind die Hoffnungen aus Sicht der Angehörigen notwendig, um das Ereignis zu bewältigen, mit dieser existenziellen Krise umgehen zu lernen und gegen die Ängste und Zweifel ankämpfen zu können.
Es dauert seine Zeit, bis Angehörige realisieren, dass sich der Zustand des Betroffenen nicht mehr drastisch „von einer Sekunde zur anderen“ verändern wird. Dann richten sie ihre Hoffnungen auf andere Objekte. Sie hoffen beispielsweise, dass sich der Zustand nicht verschlimmert und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

Vertrauensverlust gegenüber den professionellen Helfern

Eine weitere Ursache liegt in den zahlreichen, auch negativen Erfahrungen im Verlauf des Versorgungsprozesses, bei denen Angehörige bereits das Vertrauen in professionelle Helfer verloren haben. Sie haben in der monatelangen Versorgung des Betroffenen in den Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen verschiedene professionelle Helfer getroffen, mit diesen gesprochen und sie beobachtet.
Wurden Angehörige nicht regelmäßig informiert, nicht in Entscheidungen, die den Betroffenen angehen, integriert, galten unterschiedliche Regeln für verschiedene Besucher auf den Stationen, wurden Angehörige als Besucher und nicht als Familienangehörige wahrgenommen, meinten behandelnde Ärzte und Pflegekräfte die Situation der Angehörigen zu verstehen, ohne sie persönlich danach zu fragen und wurden Hoffnungen der Angehörigen nicht ernst genommen, führten diese Erfahrungen zum Rückzug der Angehörigen und einem Vertrauensverlust gegenüber den professionellen Helfern. Erleben sie in der Versorgungsphase F ähnliche Situationen, fällt es ihnen schwer, den professionellen Helfern Vertrauen entgegenzubringen.

Die Verantwortung der Angehörigen akzeptieren

Angehörige bringen, ebenso wie der Betroffene, zu Beginn einer stationären Langzeitversorgung selbst bereits eine eigene Geschichte und eigene Erfahrungen mit den unterschiedlichen Versorgungsphasen mit. Die meisten Angehörigen haben Zustandsverbesserungen und -verschlechterungen beim Betroffenen erlebt, wurden in der einen Einrichtung in die Versorgung einbezogen, in der anderen nicht, haben gelernt, welchen Nutzen technische Hilfsmittel haben und wie verschiedene pflegerische und therapeutische Handlungen durchgeführt werden und vor allem, wie ihr nahe stehender Verwandter darauf reagiert.
Gleichzeitig beginnt für sie nun ein neuer Lebensabschnitt. Sie müssen akzeptieren, dass der Betroffene vorerst nicht wieder nach Hause zurückkehrt, lernen, ihren Alltag so zu gestalten, dass der Betroffene weiterhin seinen Platz darin findet, obwohl er nicht mehr mit ihnen zusammenlebt, und ihr eigenes Leben neu strukturieren (Horn 2008, Schnepp 2006, Seltzer et al. 1996, Skaff et al. 1996).
Professionelle Helfer können Angehörige in diesem Prozess unterstützen, indem sie die Angehörigen als gleichermaßen Betroffene wahrnehmen, sich ihre Geschichte erzählen lassen, ihnen vermitteln, dass der Betroffene in der Einrichtung gut aufgehoben ist und sich ihnen als Gesprächspartner anbieten (Büker 2009, Horn 2008, Springer et al. 1997).
Konflikte können vermieden werden, wenn die professionellen Helfer die Verantwortung der Angehörigen akzeptieren und mit ihnen aushandeln, wie viel Verantwortung die Angehörigen übernehmen wollen, ihnen Unterstützung bei der Suche nach Alternativen in der Behandlung des Betroffenen anbieten und Strukturen für ein dichtes soziales Netz schaffen, auf das pflegende Angehörige jederzeit zurückgreifen können, und ihnen damit ermöglichen, mit dem Zustand des Betroffenen leben zu lernen (Horn 2008, Büker 2009).

Literatur:
Benner, P. (2000): Pflegeexperten. Bern: Huber Bienstein, C; Hannich, H. J. (2001): Abschlussbericht Forschungsprojekt zur Entwicklung, Implementierung und Evaluation von Förderungs- und Lebensgestaltungskonzepten für Wachkoma- und Langzeitpatienten im stationären und ambulanten Bereich, anhand von zu entwickelnden Qualitätskriterien. Institut für Pflegewissenschaft der Privaten Universität Witten/ Herdecke im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR (Hrsg.) (2003): Empfehlungen zur stationären Langzeitpflege und Behandlung von Menschen mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems in der Phase F Büker, Ch. (2009): Pflegende Angehörige stärken. Stuttgart: Kohlhammer Glaser, B. G.; Corbin, A.L. (1998): Grounded Theory. Strategien qualitativer Forschung. Bern: Huber Horn, A. (2008): Pflegende Angehörige wachkomatöser Menschen. Bern: Huber Horn, A. (2009): Zwischen Hoffen und Bangen. In: Pflegen Intensiv. 6 (2): 16–19 Mitzkat, A. (2007): Die Stellung der Angehörigen in der Gesundheitsversorgung in Abhängigkeit von Dritten, IMEW Expertise 02, Berlin Nentwig, A. (1996): Empfehlungen zur Rehabilitation und Pflege von Menschen mit schwersten neurologischen Schädigungen. Bericht über die Klausurkonferenz Mai 1996. Fachreihe „Rund um das Koma“ (1997) Olbrich, Ch. (1999): Pflegekompetenz. Bern: Huber Schädel-Hirnpatienten in Not (2007): http://www.schaedel-hirnpatienten.de/ccm/ content/pflegeeinrichtung/formen-pflegeeinrichtungen. de?page=4; [online abgerufen am 25.10.2009] Schnepp, W. (2006): Im Angesicht des Anderen: „Schützen müssen“. Antrittsvorlesung am Lehrstuhl für familienorientierte und gemeindenahe Pflege, Institut für Pflegewissenschaft, Universität Witten/ Herdecke. Pflege & Gesellschaft 11 (1), 61– 76 Seltzer, M. M.; Li, L. W. (1996): The transitions of caregiving: subjective and objective definitions. Gerontologist 36 (5), 614–626 Skaff, M. M.; Pearlin, L. I.; Mullan, J. T. (1996): Transitions in the caregiver career: effects on sense of mastery. Psychol. Aging 11 (2), 247–257 Springer, J. A.; Farmer, J. E.; Bouman, D. E. (1997): Common misconceptions about traumatic brain injury among family members of rehabilitation patients. Journal of Head Trauma Rehabilitation 12 (3), 41–50 Thiel, E. (2005): Wachkomapflege: „Die Arbeit hier ist mit nichts vergleichbar“. Die Schwester Der Pfleger 44 (6), 418–420. Tolle, P. (2005): Erwachsene im Wachkoma. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH.

Anschrift der Verfasserin:
Dr. rer. medic. Annett Horn
Universität Bielefeld, Fakultät für
Gesundheitswissenschaften AG 6
Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld
E-Mail: annett.horn@uni-bielefeld.de
 

 
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Angehörige als Betroffene wahrnehmen

Druckfassung des Artikels aus der Fachzeitschrift "Die Schwester Der Pfleger 49. Jahrg. 03|10" als PDF-Datei für unsere Mitglieder.
 
  
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